Krankenversicherungen

Reha-Antrag bei der Krankenkasse stellen – so geht’s

Sie möchten in unser Reha-Zentrum?

Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszusuchen und diese im Antrag mitzuteilen. Dadurch können Sie die Reha-Einrichtung, in der die Rehabilitation stattfindet, mitbestimmen. Im Reha-Antrag gibt es ein entsprechend dafür vorgesehenes Feld.

Das AXIS Medical Center ist eine private Rehabilitationseinrichtung, die eine erstklassige Gesundheitsversorgung im Bereich der Neurorehabilitation anbietet und allen gängigen EU-Normen der medizinischen Rehabilitation entspricht.

Ambulante und stationäre Rehabilitation

Bereits im Reha-Antrag entscheiden Sie zwischen ambulanter und stationärer Reha.

Bei der ambulanten Rehabilitation kommen Sie ganztägig nur zur Behandlung ins Reha-Zentrum.

Bei der stationären Rehabilitation werden Sie im Reha-Zentrum nicht nur behandelt, Sie wohnen auch dort.

Wie wird eine stationäre Rehabilitation beantragt?

Rehabilitationsleistungen müssen von Ihnen beantragt werden. Wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt oder Ihren Hausarzt. Mit ihm zusammen deklarieren Sie den Sinn und das Ziel der Reha und können die Erfolgsaussichten der Maßnahmen im AXIS Medical Center besprechen. Der Arzt verordnet dann die Notwendigkeit der Rehabilitation mit dem Formular 61 „Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“.

Ausführliche Bescheinigungen und Berichte sowie ein detailliertes persönliches Schreiben lohnen sich, da die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung somit steigt. Die unterschiedlichen Kostenträger bieten online eine Vielzahl an vorgefertigten Formularen an, die schnell und einfach heruntergeladen und angepasst werden können.

Voraussetzung für eine positive Kostenübernahmeentscheidung der zuständigen Krankenkasse ist jedoch, dass eine Antragstellung inklusive der Vorlage einer transparenten Kostendarstellung der Behandlung im Vorfeld der Leistungserbringung erfolgt ist und die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme erfüllt sind.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für den Reha-Antrag bei der Krankenkasse?
Wie schnell über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Reha-Antrages entschieden werden muss, ist gesetzlich festgelegt (§ 14 SGB IX). Wer ein Antragsformular für die Reha bei der Krankenkasse einreicht, muss bei der richtigen Zuständigkeit und wenn kein Gutachten benötigt wird, maximal 3 Wochen auf den Bescheid warten. Sollte die Krankenkasse nicht zuständig sein, leitet sie den Antrag spätestens 2 Wochen nach Einreichung an den zuständigen Kostenträger weiter, der dann innerhalb von 3 Wochen über den Reha-Antrag entscheiden muss. Sofern kein medizinisches Gutachten durch den MDK notwendig ist, kann somit die Bearbeitungsdauer des Reha-Antrags über die Krankenkasse maximal 5 Wochen betragen. Falls ein Gutachten notwendig ist, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Wir arbeiten mit mehreren Versicherungsgesellschaften aus Deutschland und Österreich zusammen, die die Kosten für Therapien ganz oder teilweise übernehmen. Um einen Reha-Antrag auf den Weg zu bringen, nutzen Sie gerne unsere Rehabilitationsanmeldung

Wir freuen uns auf Sie!

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